Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Reisen
Die Reisebedingungen
sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband)
gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen
bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung
haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig
durch.
1. Anmeldung
und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email
und eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich
per Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls
liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651
k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24
Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss
zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 10% des Reisepreises
an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis
zahlen Sie bitte etwa 21 Tage vor Reisebeginn. Nach Zahlungseingang
werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt.
Bei kurzfristigen
Reisen, die ab dem 21. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der
komplette Reisepreis sofort fällig. Der komplette Reisepreis
ist ebenfalls sofort fällig, wenn die Buchung eine Flugleistung
beinhaltet. Auch Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind
sofort fällig.
Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein
per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift eine Anzahlungsrechnung
und eine Rechnung über den restlichen Reisepreis. Die Anzahlung
muss so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene
Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 7 Tagen
nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 21 Tage vor dem Reisetermin
bei uns eingeht.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig
ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den
Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine
Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten
und evtl. entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
Bei kurzfristigen
Buchungen (21 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei speziellen
Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen
nicht eingehalten werden können, muss eine sofortige Zahlung
nach vorheriger Regelung erfolgen. Dies gilt auch für Buchungen,
die eine Flugleistung beinhalten.
3. Reiseprogramm
und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen
Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung
der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung
Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs-
und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können
wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber
geltend machen.
5. Rücktritt
des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung je nach Buchungsgegenstand
aufgestellt.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden,
so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten
in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen,
geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson
in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen
Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse
aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht
in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten
Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern
5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale"
geregelt.
7. Rücktritt
und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in
der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden
wir Sie davon unterrichten;
c) bis 28 Tage vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-Aufkommen für
diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei
denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung
des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise
infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls
der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen
und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung
des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt
haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen,
nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder
Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
9.3 Fremdleistungen (wird bearbeitet)
Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen,
Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können
Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Sie erreichen
I.N. Touristik unter der Sammelnummer
(0214) 50699044
Montag - Freitag 9.30 - 12.00 und 13.00 -16.30 Uhr MEZ
Fax (0214) 50699046
10.2 Minderung
des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie
es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung
des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden
uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht
für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung
zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung
der Haftung
12.1 Vertragliche
Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische
Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden
und Reise.
12.3 Gesetzliche
Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen
Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend
machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche
schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§
651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses
des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB).
Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der R+V VERSICHERUNG
abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten
Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten.
Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen
Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise-
und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss
des Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er
beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service
rund um die Uhr.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist Leverkusen.
16. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise
zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten
Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale
können Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt
etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen
Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen
mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so
sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren. |