In diesem Dokument finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen sowie
unsere Geschäftsbedingungen für Wohnmobil- und Caravanreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen

Die Reisebedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email und eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich per Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines bitte 10% des Reisepreises an. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 21 Tage vor Reisebeginn. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt.

Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 21. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Der komplette Reisepreis ist ebenfalls sofort fällig, wenn die Buchung eine Flugleistung beinhaltet. Auch Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Sie erhalten zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift eine Anzahlungsrechnung und eine Rechnung über den restlichen Reisepreis. Die Anzahlung muss so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 21 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.

Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.

Bei kurzfristigen Buchungen (21 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, muss eine sofortige Zahlung nach vorheriger Regelung erfolgen. Dies gilt auch für Buchungen, die eine Flugleistung beinhalten.

3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung je nach Buchungsgegenstand aufgestellt.

5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26.

5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis 28 Tage vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-Aufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3 Fremdleistungen (wird bearbeitet)
Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung

10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Sie erreichen I.N. Touristik unter der Sammelnummer
(0214) 50699044
Montag - Freitag 9.30 - 12.00 und 13.00 -16.30 Uhr MEZ
Fax (0214) 50699046

10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.


11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung

12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100 übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

14. Versicherungen

14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der R+V VERSICHERUNG abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.

14.2 Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Leverkusen.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

 
I. N. TOURISTIK WOHNMOBIL- U. CARAVANREISEN

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie I.N. TOURISTIK den Abschluss des Reisevertrages an.
1.2 Ihre Anmeldung kann nur schriftlich verbindlich angenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch Sie für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
1.3 Die Teilnehmer an den Caravanfahrten reisen grundsätzlich auf eigenes Risiko mit ihrem eigenen Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) bzw. Wohnmobil oder Motorcaravan. Das trifft zu sowohl für die Anfahrt zum Startort, für die Dauer der Reise selbst, als auch für die Rückreise vom Endpunkt der Reiseveranstaltung. Aus diesem Grund ist es Bedingung, dass für jedes Teilnehmerfahrzeug ein gültiger Schutzbrief (für In- und Ausland) mitgeführt wird. Der Wohnwagen muss mitversichert sein.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns (= Reisebestätigung) zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs angenommen, bedürfen jedoch noch der schriftlichen Bestätigung durch uns. Die in der Programmausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl ist Voraussetzung zur Durchführung der Fahrt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
1.5 Buchungsstellen von I.N. TOURISTIK und unsere sonstigen Agenturen treten nur als Vermittler auf .
1.6 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem neuen Angebot nicht zu, können wir darüber wieder anderweitig verfügen.
1.7 Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben, müssen Sie uns umgehend benachrichtigen, damit wir sie Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, noch zusenden bzw. zur Abholung bereithalten können. Kommen Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, können wir Sie auf Ersatz eines etwa entstehenden Schadens in Anspruch nehmen.
1.8 Für langfristige Vorausbuchungen, also Anmeldungen für noch nicht in einem gültigen Prospekt veröffentlichte Reisen, sind die Angaben im derzeit gültigen Prospekt (z.B. Routen, Termine, Leistungen, Preise sowie Reise- und Zahlungsbedingungen) nicht verbindlich.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt unserer Rechnung / Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Der vollständige Reisepreis ist 21 Tage vor Abreise fällig, d.h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei uns in Leverkusen bzw. unserer Buchungsstelle oder Agentur eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Bezahlung des Rechnungsbetrages. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Setzung einer weiteren Nachfrist. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.2 Die Prämie für die Reise-Rücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.
2.3 Erklären wir, dass wir die Anmeldung nicht annehmen können, so werden wir den bei der Anmeldung geleisteten Betrag zurückerstatten.
2.4 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen/Preise
3.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in unserem Prospekt, der für den Reisezeitraum gültig ist. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, auch von Buchungsstellen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns selbst schriftlich bestätigt sind.
3.2 Bei Buchung herangezogene fremde Prospekte (z.B. Orts-, Hotelprospekte) haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3.3 Soweit eine Reise im Prospekt nicht anders beschrieben ist, schließen unsere Preise folgendes ein:
a) einen deutschen Reiseleiter und falls dies in verschiedenen Ländern Vorschrift ist, auch einen nationalen Touristenführer.
b) die Stellplatzgebühren für die Nutzung der verschiedenen Stellplätze der angebotenen Reise, in der Regel mit Stromanschluss (Lichtstrom).

4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen
4.1 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss, aber vor Ihrer Reise, notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Dies gilt nicht für Beförderungstarife z.B. Fährtarife, Mautgebühren, Ausflugsbusse etc. und Stellplatzgebühren. Kündigen wir Ihnen eine zulässige Preisänderung an, die 10 % des Reisepreises übersteigt, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich erklärt werden.

5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse möglichst schriftlich tun. Maßgeblich ist - auch bei telefonischer Benachrichtigung - der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns in Leverkusen.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen:
Bis 60. Tag vor Reiseantritt € 50,00 pro Person
Ab 59. Tag bis 46. Tag 25 % des Reisepreises
Ab 45. Tag bis 31. Tag 50 % des Reisepreises
Ab 30. Tag bis 20. Tag 80 % des Reisepreises
5.3 Ab dem 19. Tag vor Reisebeginn wird der volle Reisepreis ebenso zur Zahlung fällig wie wenn Sie Ihre Reise, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, nicht antreten oder am Tag der Abreise Ihre Buchung absagen, bzw. Es erfolgt keinerlei Rückerstattung.
5.4 Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Jeder angemeldete Teilnehmer erhält einen Versicherungsantrag und kann die Rücktrittsversicherung direkt abschließen. Der Versicherungsnachweis ist sorgfältig aufzubewahren. Im Schadenfall ist der Nachweis zusammen mit den Buchungsunterlagen bei der Versicherung einzureichen (siehe Rückseite des Ausweises). Der Reiserücktritt muss außerdem bei uns schriftlich - unverzüglich - mitgeteilt und die Stornierung der Reise beantragt werden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis vor.

7. Kündigung des Reisevertrages
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
7.2 Der Reisevertrag kann von dem Reiseveranstalter jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Reiseleiter sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann unter Umständen gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Erfolgt die Kündigung, so erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen verbleibt uns, unter Beachtung von Punkt 6 ein anteiliger Entschädigungsanspruch.
7.3 Ist bei der Reiseausschreibung in unserem Prospekt eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.

8. Gewährleistung
8.1 Wir sind verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Wir gewährleisten insbesondere:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
8.2 Wird die Reise oder eine Reiseleistung nur mangelhaft erbracht, so können Sie entsprechend Paragraph 651 BGB Abhilfe verlangen, es sei denn, dass die Kosten der Abhilfe in einem unverhältnismäßigen Aufwand zu dem gerügten Mangel stehen. In diesem Fall können wir Ihr Abhilfeverlangen zurückweisen. Im übrigen werden die Kosten der Abhilfe von uns getragen.
8.3 Leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, erklären wir dass Abhilfe nicht möglich ist, oder ist eine sofortige Abhilfe durch Ihr besonderes Interesse geboten, so können Sie
a) entsprechend Paragraph 651 BGB selbst auf unsere Kosten nach den Umständen erforderliche Abhilfe vornehmen oder
b) entsprechend Paragraph 651 e BGB möglichst durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen, falls Ihnen wegen des gerügten Mangels aus wichtigem und erkennbarem Grund die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, falls infolge der Nichterbringung der Reiseleistung die Reise erheblich beeinträchtigt ist. Sie behalten in diesem Fall selbstverständlich den Anspruch auf Rückbeförderung, soweit dieser Vertragsbestandteil war. Evtl. anfallende Mehrkosten tragen wir. Wir sind aber berechtigt, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sofern diese Leistungen für Sie nicht ohne Interesse waren.
8.4 Erbringen wir eine mangelhafte Reiseleistung, so können Sie gemäß Paragraph 651 d BGB für die Dauer des Mangels eine Minderung des Reisepreises verlangen, es sei denn, Sie haben es schuldhaft unterlassen, uns den Mangel anzuzeigen.

9. Schadenersatz, Haftungsbeschränkung
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Unsere Haftung als Reiseveranstalter ist in jedem Fall - gleich aus welchem Rechtsgrund - insgesamt auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises bei Sachschäden, auf die Höhe des 4-fachen bei Körperschäden beschränkt.
1. Soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2 Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen:
Für Schäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. tatsächlicher Zustand der Übernachtungsplätze, der Qualität des Restaurants und der dargereichten Speisen und Getränke, Busfahrten, Schiffsverkehr, Ausflüge), und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für ein Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst, z.B. Ausflüge, Führungen, Sport- und sonstige Sonderveranstaltungen soweit sie ausdrücklich als fremde Leistungen fremder Leistungsträger bezeichnet sind, werden von den örtlichen Reiseleitungen und Vertretungen lediglich vermittelt. So ist I.N. TOURISTIK beispielsweise verantwortlich für die Präsenz eines Reiseleiters vor Ort, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Qualität dieser Personen. Insbesondere handelt es sich bei den in den ausführlichen Reiseverläufen genannten Ausflügen und sonstigen Veranstaltungen, die als "Gelegenheit" bezeichnet werden, ausschließlich um Leistungen fremder Leistungsträger. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben I.N. TOURISTIK gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von I.N. TOURISTIK gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Jeder Teilnehmer fährt und handelt auf eigene Gefahr.

10. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Angabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw. uns möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigepflichten nicht nach (schuldhaft), so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu.

11. Ausschluss von Ansprüchen
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz müssen Sie gemäß Paragraph 651 g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschuldung an der Einhaltung der Frist gehindert sind.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung o.g. Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.

13. Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Leverkusen. Gerichtsstand ist für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passivprozesse, Leverkusen.

In diesem Dokument finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen sowie
unsere Geschäftsbedingungen für Wohnmobil- und Caravanreisen